Schulvorstand

An  jeder Schule mit mindestens vier Vollzeitlehrkräften ist ein Schulvorstand einzurichten. Die Zusammensetzung des Schulvorstandes ist in §38 b NSchG geregelt. An allgemeinbildenden Schulen hat der Schulvorstand je nach Anzahl der Vollzeitlehrkräfte an der Schule 8 bis 16 Mitglieder. An Grundschulen besteht zur einen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte und zur anderen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Erziehungsberechtigten.

 

 

 

Mitglieder des Schulvorstandes der Grundschule Söhlde 2021/22

 

 

Vertreter der Erziehungsberechtigten:

 

 

  • Frau Stegen
  • Herr Koppitz
  • Herr Eilers
  • Herr Tobien